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Zoo Logik > EU-Richtlinie zur Haltung von Wildtieren in Zoos |
EU-Richtlinie über die Haltung von Wildtieren in Zoos Die EU-Richtlinie 1999/22/EG des Rates vom 29. März 1999 über die Haltung von Wildtieren in Zoos ist vermutlich das erste Papier, in dem die Aufgaben eines Zoos gesetzlich vorgeschrieben werden. Im Artikel 3 der Richtlinie heisst es wörtlich: Die Mitgliedstaaten ergreifen Massnahmen [...], um sicherzustellen, dass alle Zoos die nachstehenden Erhaltungsmassnahmen anwenden:
Diese Anforderungen an die Zoos entsprechen im Wesentlichen den von Zoodirektor Prof. H. Hediger (1965) und den von der Welt Zoo Vereinigung in der Welt-Zoo-Naturschutzstrategie (1993) formulierten Aufgaben der Zoos, welche auch die Vereinigung der sog. wissenschaftlichen Zoos in der Schweiz (ZooSchweiz 2001) übernommen hat. Wir finden die Eigeninitiative einiger Schweizer Zoos lobenswert. Aber nur eine gesetzliche Regelung, wie sie in den umliegenden EU-Ländern mittlerweile gültig ist, ermöglicht externe Kontrollen und allenfalls Sanktionen gegen Zoos, die ihre Aufgaben nicht genügend erfüllen.
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