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Unhaltbare Zustände in Kleinzoos

(Leserbrief im Tages Anzeiger 6. März 2002)

Es ist lobenswert, dass sich der Schweizer Tierschutz STS im Zusammenhang mit der Revision des Eidg. Tierschutzgesetzes auch mit dem Problem der Wildtierhaltung in Zoos befasst. Leider geht die lancierte Volksinitiative viel zu wenig weit und damit am eigentlichen Ziel vorbei. Denn bei der Haltung von Wildtieren in Gefangenschaft geht es nicht nur darum, wie die Tiere gehalten werden, sondern vor allem auch darum, wozu diese Tiere gehalten werden.

In der heutigen Zeit kann es tatsächlich nicht mehr toleriert werden, (Wild-) Tiere als blosse Attraktion zur Schau zu stellen. In den umliegenden Ländern wird dies auch in absehbarer Zeit nicht mehr möglich sein. Eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 1999 fordert nämlich, dass die Betriebsbewilligung für jegliche Art von Zoo nur erteilt werden darf, wenn sich dieser aktiv an wissenschaftlichen Naturschutzprojekten (Artenschutz) beteiligt und Aufklärung und Bewusstseinsbildung der Öffentlichkeit in Bezug auf Artenschutz betreibt. Im Laufe dieses Jahres werden in den Ländern der EU die entsprechende Gesetze in Kraft treten.

Es ist deshalb völlig unverständlich und nicht akzeptierbar, dass das Bundesamt für Veterinärwesen (BVet) als zuständige Kontrollbehörde nicht bereit war und ist, im neuen Tierschutzgesetz die Betriebsbewilligung für einen Zoo an vergleichbare Bedingungen zu knüpfen (wie mir das BVet schriftlich mitgeteilt hat). Im Gegensatz zu den umliegenden Ländern soll es in der Schweiz auch in Zukunft möglich sein, exotische Wildtiere, beispielsweise Löwen oder Affen, als blosse Attraktion und aus rein kommerziellen Gründen in Gefangenschaft zu halten und zur Schau zu stellen. Daran würde leider auch eine Annahme der Initiative der Schweizer Tierschutzes STS nichts ändern.

Mark Fischbacher, ZooLogic, Zürich

 

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